Unsere Arbeitsordnung
Unsere Arbeitsordnung
Arbeitsordnung des Ausschusses Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes (gemäß Beschluß des Segerrates vom 24.01.1999)
Die Kreuzer-Abteilung ist nach dem Grundgesetz des Deutschen Segler-Verbandes von 1974 ein rechtlich unselbständiger Ausschuss im Arbeitskreis Fahrtensegeln, Freizeit- und Breitensport. Ihre Arbeitsordnung ist entsprechend den Bestimmungen des Grundgesetzes des DSV von dessen Präsidium genehmigt und vom Seglerrat erlassen bzw. geändert worden.
§1 | Die Kreuzer-Abteilung hat die Aufgabe, das Fahrtensegeln und den Freizeit- und Breitensport in allen Bereichen überregional nach Kräften zu fördern. Er nimmt Anregungen der ihm angehörenden Personen entgegen und bearbeitet sie. Er widmet sich insbesondere folgenden Aufgabengebieten: | |
A | SPORT: Törnberatung Auslandsverbindungen Veranstaltungen von Fachlehrgängen Segel- und Motoryachtsport Heuerstelle Fahrtenwettbewerb Betreuung von Charterern und Segelschulabgängern | |
| B | NAUTISCHE UND TECHNISCHE AUSRÜSTUNG | |
| C | SICHERHEIT Allgemeine Richtlinien und Beratung über Sicherheit im Yachtsport | |
| D | FLAGGENFÜHRUNG - YACHTGEBRÄUCHE | |
| § 2 | Die Aufgaben werden inbesondere umgesetzt durch Maßnahmen wie: | |
| E | VERÖFFENTLICHUNGEN: NAUTISCHE NACHRICHTEN der Kreuzer-Abteilung (NNKA) Fachbeiträge für DSV-INTERN Merkblätter Sonderschrifttum Elektronische Informationsdienste | |
| F | IN DEN SEGELREVIEREN: Reviervertreter Stützpunkte, Vertrauensmänner Informationstellen Flaggen und Schilder | |
| G | WERBUNG: Pressedienst, Werbeschriften Mitgliederwerbung Veranstaltungen und Ausstellungen
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| H | WAHRNEHMUNG VON BEHÖRDENANGELEGENHEITEN (einschl. ANGELEGENHEITEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION) Aufgaben und Maßnahmen zu A bis G im jeweiligen Auftrage des Präsidiums; | |
| § 3 | Jedes Mitglied eines Verbandsvereins des DSV/DMYV kann der Kreuzer-Abteilung beitreten. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Deutschen Segler-Verband, Kreuzer-Abteilung, und verpflichtet zur Zahlung des Beitrages, den der Fahrtenseglertag auf Vorschlag des Vorstandes der Kreuzer-Abteilung festlegt, bis zum 1. April eines jeden Jahres. Die Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum jeweiligen Ende eines Geschäftsjahres (Kalenderjahr) möglich. Der Vorstand der Kreuzer-Abteilung erstellt auf der Grundlage des Beitragsaufkommens und der sonstigen Einnahmen abzüglich der direkt zurechenbaren Kosten einen Etat für die Erfüllung der in § 1 festgelegten Aufgaben, über den der Seglertag im Rahmen des Haushaltes des Deutschen Segler-Verbandes beschließt. Nicht verbrauchte Etatmittel bleiben an den Zweck des Ausschusses Kreuzer-Abteilung gebunden. | |
| § 4 | Es findet alle 2 Jahre, jeweils in dem Jahr, in dem kein ordentlicher Seglertag stattfindet, ein Fahrtenseglertag der Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes statt, der durch den Vorstand der Kreuzer-Abteilung einberufen wird. Die Ehrung der Fahrtensegler findet jährlich statt. Der Vorstand der Kreuzer-Abteilung erstattet hier Bericht über die geleistete Arbeit und den Etat. Auf dem Fahrtenseglertag können für Fahrtensegler und für den Freizeit- und Breitensport wichtige Fachthemen aus den Arbeitsgebieten des §1 vorgetragen und zur Meinungsbildung besprochen werden. Der Fahrtenseglertag kann dem Vorstand der Kreuzer-Abteilung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder Empfehlungen geben.
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| § 5 | Der Vorstand der Kreuzer-Abteilung besteht aus dem Obmann und bis zu 6 weiteren Vorstandsmitgliedern. Bei Beschlüssen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichkeit die Stimme des Obmannes. Das Präsidiumsmitglied, zu dessen Arbeitskreis der Ausschuß Kreuzer-Abteilung gehört, ist zugleich Obmann der Kreuzer-Abteilung. Der Fahrtenseglertag wählt die bis zu 6 weiteren Mitglieder des Vorstandes jeweils bis zum darauffolgenden Fahrtenseglertag. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, beruft das Präsidium auf Vorschlag des Obmannes bis zum nächsten Fahrtenseglertag einen kommissarischen Vertreter. Der Vorstand kann für fachliche Aufgaben einen bis zu 6-köpfigen Beirat berufen. Er kann die Aufgaben nach Fachgebieten gliedern und diese einzelnen Vorstands- und Beiratsmitgliedern zuordnen. Der Vorstand kann die Fachgebiete und deren Zuordnung ändern. | |
Kreuzer-Abteilung des DSV
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Telefon: 040 - 63 20 09 - 0
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